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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

Zivilurteil rechtskräftig: Sturz eines Radfahrers in Magdeburg an einer Kabelbrücke

29.02.2024, Magdeburg – 06/2024

  • Landgericht Magdeburg

10 O 313/23 – 10. Zivilkammer Einzelrichterin

Mit Urteil vom 16.10.2023 (vgl. Pressemitteilung vom 15.11.2023 26/23) wurde die Klage eines 33 Jahre alten Radfahrers (= Kläger) aus Wedel abgewiesen. Dieses Urteil ist nunmehr rechtkräftig. Der Kläger hat seine Berufung vor dem Oberlandesgericht Naumburg zurückgenommen. Das Oberlandesgericht hatte zuvor mit Beschluss vom 29.01.2024 darauf hingewiesen, dass die Klageabweisung zu Recht durch das Landgericht erfolgt ist und die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.

Der Kläger forderte von der Veranstalterin eines Oktoberfestes (= Beklagte) in Magdeburg Schadensersatz von knapp 7.000 Euro und Schmerzensgeld von 7.500 Euro, weil er mit dem Fahrrad gestürzt sei und sich verletzte habe.

Zur Versorgung des Oktoberfestes verlegte die Beklagte über den Fußgänger- und Radweg auf der Brenneckestraße in Magdeburg Kabel und deckte diese mit einer Kabelbrücke ab. Der sich auf dem Weg befindliche Hydrant wurde von einem Holzkasten abgedeckt, welche mit einem rotweißen Absperrband umwickelt wurde. Ein besonderer Hinweis auf die Kabelbrücke erfolgte nicht.

Der Kläger behauptet, er sei am 15.10.2022 gegen 16:00 Uhr mit dem E-Damenfahrrad seines Vaters auf der Brenneckestraße Richtung Leipziger Chaussee mit einer Geschwindigkeit von 23-25 km/h mit mittlerer Tretunterstützung unterwegs gewesen. Er habe bei seiner Fahrt die Kabelbrücke nicht gesehen, da er sich auf eine Dame und 2 Fußgänger, welche ihm entgegengekommen seien, konzentriert habe. Er sei an der Kabelbrücke aufgesetzt und über das Lenkrad geflogen.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Kabelbrücke ordnungsgemäß verlegt. Die Kabelbrücke war auch für jeden Radfahrer erkennbar. Hätte sich der Kläger auf den Weg konzentriert und sich nicht ablenken lassen, hätte er die Kabelbrücke sehen müssen, zumal nach seinen eigenen Angaben ihm keiner die Sicht hierauf versperrt hat. Wie andere Fahrradfahrer auch hätte er dann mit angepasster Geschwindigkeit die Kabelbrücke überqueren können.

 

Löffler

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Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz