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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Startschuss für das elektronische Anwaltspostfach in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt fällt am 1. Januar 2020
20.11.2019, Magdeburg – 8
- Oberverwaltungsgericht
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 3. September 2018 das
besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in Betrieb genommen. Dieses
System ermöglicht im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs eine gesicherte
elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten und ist
spätestens ab 1. Januar 2022 flächendeckend für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
verpflichtend. Das spart Papier, Tinte und Porto - aber vor allem Zeit!
Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes
Sachsen-Anhalt werden bereits ab dem 1. Januar 2020 von der vom Gesetzgeber
eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, gerichtliche Dokumente an
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte proaktiv in elektronischer Form über das
besondere elektronische Anwaltspostfach zuzustellen bzw. zu versenden. Insoweit
ist zu beachten, dass ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Nachfrage jegliche
Kommunikation mit der Anwaltschaft über das beA geführt wird und auch
Zustellungen über das beA vorgenommen werden, unabhängig davon, ob die
betreffenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihr beA bereits zum Versenden
eigener Dokumente nutzen.
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