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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt verhandelt über Rechtmäßigkeit der Kreisumlage
10.03.2020, Magdeburg – 2
- Oberverwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt - 4. Senat - verhandelt am Dienstag, den 17. März 2020,
die Verfahren der Stadt Hecklingen gegen den Salzlandkreis (Az. 4 L 184/18)
sowie der Gemeinde Barleben gegen den Landkreis Börde (Az. 4 L 14/19).
Streitgegenständlich sind dabei die jeweiligen Kreisumlagebescheide der
Beklagten aus den Haushaltsjahren 2017. Das Verwaltungsgericht hatte den Klagen
mit der Begründung stattgegeben, die beklagten Landkreise hätten die ihnen bei
der Kreisumlagenfestsetzung zukommenden Verfahrenspflichten zur Ermittlung der
finanziellen Belange und Beteiligung der Umlageschuldner einerseits und die
Pflicht zur Abwägung der kollidierenden finanziellen Belange andererseits nicht
hinreichend beachtet. Hiergegen wehren sich die beklagten Landkreise mit der
vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung.
Die mündlichen Verhandlungen
finden in öffentlicher Sitzung jeweils in Saal 22 des Justizzentrums Magdeburg,
Breiter Weg 203-206, in 39104 Magdeburg um 10:00 Uhr (Az. 4 L 184/18) sowie um
11.30 Uhr (Az. 4 L 14/19) statt.
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