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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Zweites Hauptverfahren gegen Björn U. Höcke vor dem Landgericht Halle eröffnet

12.04.2024, Halle (Saale) – 010/2024

  • Landgericht Halle

Mit Beschluss vom 11.04.2024 hat die 5. große Strafkammer des Landgerichts Halle auch die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle vom 21.03.2024 gegen den Angeklagten, Björn U. Höcke, zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Zugleich hat die Kammer das neue Verfahren mit dem bei ihr schon anhängigen Verfahren gegen den Angeklagten (5 KLs 6/23) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.


Bereits mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Halle vom 16.05.2023 ist dem Angeklagten vorgeworfen worden, ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet zu haben (§§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 StGB). So soll er am 29.05.2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) am Ende einer ca. 22 Minuten langen Rede seinen Vortrag mit der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" beendet haben, wobei er gewusst habe, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gehandelt habe. Nachdem die 5. große Strafkammer diese Anklage mit Beschluss vom 06.09.2023 zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet hatte, hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle mit Beschluss vom 30.11.2023 das Hauptverfahren schließlich doch vor der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Halle eröffnet.


Mit einer weiteren Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Halle vom 21.03.2024 wird dem Angeklagten nunmehr erneut zur Last gelegt, ein Kennzeichen einer ehemaligen national-sozialistischen Organisation öffentlich verwendet zu haben (§§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 StGB). Er soll als Redner auf einer Veranstaltung der Partei AfD in Gera am 12.12.2023 die Parole "Alles für Deutschland" in Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Parole anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um dessen Strafbarkeit erneut verwendet haben, indem er den ersten Teil der Parole "Alles für" selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert habe, den zweiten Teil der Parole "Deutschland" zu rufen.


Auf den Beginn der Hauptverhandlung am 18.04.2024 hat die Verbindung beider Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung keine Auswirkung.

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